Vollzug der Wassergesetze
Verfahren zum Erlass einer Festsetzungsverordnung des Landratsamtes Freising über das Überschwemmungsgebiet der Isar (Gewässer 1. Ordnung), Fkm. 91,0 -129,4 auf den Gebieten der Gemeinden Eching, Neufahrn b. Freising, Hallbergmoos, Freising, Marzling, Langenbach, Moosburg und Wang im Landkreis Freising und der Gemeinden Eitting, Berglern und Langenpreising im Landkreis Erding; Erörterungstermin nach Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG
Das Landratsamt Freising beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Isar auf dem Gebiet der Landkreise Freising und Erding durch den Erlass einer Rechtsverordnung festzusetzen. Im Anhörungsverfahren zum oben genannten Verfahren sind rechtzeitig Einwendungen erhoben worden. Es wird daher ein Erörterungstermin durchgeführt. Dieser ist nicht öffentlich. An dem Erörterungstermin können Einwender, Betroffene, Behörden, Verbände und der Träger des Vorhabens teilnehmen (Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG).
Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden vor dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt (Art. 73 Abs. 6 Satz 3 BayVwVfG).
Die Erörterung findet am
Montag, den 11.12.2023 um 9 Uhr
im Landratsamt Freising
im Großen Sitzungssaal (Altbau, 2. Stock),
Landshuter Straße 31, 85356 Freising
statt.
Nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Aufgrund Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes wird dieser Bekanntmachungstext auch auf der Internetseite des Landratsamtes Freising unter http://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/amt-fuer- umweltschutz-und-abfall/wasserrecht-und-wasserwirtschaft.html Stichwort „Aktuelle Informationen" eingestellt.