Bei allen Veranstaltungen (Vereinsfeste, Maibaumfeste, Sommerfeste usw.) sind ein behördliches Führungszeugnis und ein behördlicher Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen und die Bescheinigung nach § 43 IfSG vom Veranstalter vorzulegen.

Die Vorlage von Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug reicht alle fünf Jahre. Die Bescheinigung nach § 43 IfSG kann einmalig vorgelegt werden.

Außerdem zu beachten: Alle Veranstaltungen sind spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung (bei Großveranstaltungen mind. vier Wochen) schriftlich bei der VG Oberding anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, müssen höhere Kosten verlangt werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne unter 08122 9701-12 oder per E-Mail info@vg-oberding.de informieren.