Neuer Grundschulverbund Oberding / Eitting steht
Die Gemeinden Eitting und Oberding haben am 06.12.2022 und 13.12.2022 beschlossen, einen Grundschulverbund zu gründen. Die Regierung von Oberbayern hat dem öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag zugestimmt.
Gültig ist dieser ab dem 1. August 2023 – somit pünktlich zum neuen Start des Schuljahres.
Dieser Grundschulverbund ist der erste in dieser Form im Regierungsbezirk Oberbayern.
Was bedeutet das?
Ab dem kommenden Schuljahr – beginnend mit den neuen ersten Klassen – können sich die Eltern in Absprache mit den Schulen Eitting / Oberding entscheiden, in welcher Schule (Oberding oder Eitting) das Kind eingeschult werden soll.
Somit können die Kinder der künftigen ersten Klassen aus Aufkirchen und Niederding nun auch in Oberding eingeschult werden, wenn dies gewünscht wird. Alternativ kann natürlich die Grundschule in Eitting weiterhin besucht werden.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Kinder aus Eitting in Oberding zur Schule gehen (in Absprache mit den Schulleitungen).
Beide Schulen werden noch enger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes zusammenarbeiten.
Wieso werden wir bereits jetzt informiert?
Anfang März finden die Schuleinschreibungen statt. Alle Eltern können sich somit nun in Ruhe überlegen, an welcher Grundschule ihr Kind eingeschult wird.
Die Planungen und Absprachen für den Verbund laufen bereits seit geraumer Zeit. Letzte Woche erfolgte die Genehmigung der Regierung von Oberbayern.
Bei der Vorbereitung wurden beide Gemeinden und die Schulen vom Schulamt Erding intensiv beraten und unterstützt.
Fahren die Schulbusse nun anders?
Bei den Grundschulen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Beförderung der Kinder - Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG). Je nach Bedarf werden die Buslinien entsprechend durch die Verwaltung angepasst werden.
Mein Kind, wohnhaft in Aufkirchen, besucht die 2. Klasse in Eitting – kann jetzt gewechselt werden?
Nein. Die Regelung beginnt erst mit den Einschulungskindern im Schuljahr 2023/2024. Alle anderen Kinder der höheren Jahrgangsstufen sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Wie funktioniert die Nachmittagsbetreuung?
Alle Schüler/innen der Grundschulen Oberding und Eitting können die offene Ganztagesschule in Oberding besuchen.
Die Mittagsbetreuung in Eitting kann nur von Schüler/innen der Grundschule Eitting genutzt werden.
Wer hat hier Beschluss gefasst?
In mehreren Gemeinderatssitzungen haben sich der Gemeinderat Eitting als auch der Gemeinderat Oberding für die Neuregelung ausgesprochen.
Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern wurde im Oberbayerischen Amtsblatt 3/2023 veröffentlicht. Diese lautet wie folgt: