Informationen zur Anzeige von Veranstaltungen
Bei allen Veranstaltungen (Vereinsfeste, Maibaumfeste, Sommerfeste usw.) sind ein behördliches Führungszeugnis und ein behördlicher Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen und die Bescheinigung nach § 43 IfSG vom Veranstalter vorzulegen.